LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, ob nicht genommener Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verjährt. Knackpunkt ist dabei unter anderem, wie sehr der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen und beispielsweise darauf hinweisen muss, dass der Urlaub bald verfällt.

Hintergrund sind mehrere Fälle aus Deutschland. Zwei davon betreffen den Urlaubsanspruch bei Krankheit. Die Kläger machen geltend, dass sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub für das Jahr haben, in dem sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert beziehungsweise arbeitsunfähig waren. Das Bundesarbeitsgericht möchte vom EuGH nun wissen, ob der Urlaubsanspruch auch dann nach 15 Monaten verfällt, wenn der Arbeitnehmer im jeweiligen Jahr krank war und der Arbeitgeber seine Pflichten nicht erfüllt hat und beispielsweise keine Frist gesetzt hat, bis zu der der Urlaub genommen werden soll.

Im dritten Fall konnte die Klägerin ihren Urlaub nach eigener Aussage wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht nehmen und forderte eine Abgeltung der Urlaubstage. Auch hier ist die Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verjähren kann, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht auffordert, seinen Urlaub zu nehmen./rew/DP/stw